Fachanwalt für Verkehrsrecht - Detmold

Dr. André Pott: Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pott

Gerade bei Verkehrsunfällen, Verkehrsstraftaten, Bußgeldverfahren und bei Fragen rund um den Führerschein sollten Sie die Hilfe eine Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Dr. Pott ist seit Jahren als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

Nutzen Sie von Anfang an die Fachkompetenz eines erfahrenen Fachanwaltes für Verkehrsrecht. Die umfangreiche Rechtsprechung auf den Gebieten des Verkehrszivil-, Verkehrsstraf- und Fahrerlaubnisrechts kann ein Rechtsanwalt ohne Spezialisierung auf das Verkehrsrecht, nicht fundiert überblicken. Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

Dr. Pott ist Spezialist für die Bereiche:

  • Verteidigung in Strafverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug
  • Unfallregulierung
  • Verkehrsunfallschäden
  • Bußgeldverfahren
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei Personenschäden (Schmerzensgeld etc.)

Verläßliche Basis für unsere Mandanten!

Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott bürgt für eine qualifizierte Interessenvertretung bei verkehrsrechtlichen Problemen.
Die Qualität unserer Arbeit begründet sich auf konsequente Vertretung, Erfahrung, Spezialisierung auf das Verkehrsrecht, Vernetzung und Qualifizierung.

Kontakt

Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Kanzlei:
RPP Rechtsanwälte Paust, Dr. Platena & Partner
Hermannstr. 1
32756 Detmold

Tel: 05231/308140
Fax: 05231/3081414

Unfallregulierung

Kommt es zu einem Unfall, stehen die Unfallbeteiligten oftmals völlig hilflos der Situation gegenüber. Ist der erste Schock gelegt, stellt sich die Frage, wie weiter zu verfahren ist. Was für Ansprüche habe ich gegenüber wem? Was ist mit meiner Haftpflicht- oder Kaskoversicherung? Habe ich schuld? Viele Betroffene scheuen davor zurück, sich sofort nach einem Unfall direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden. Viele Unfallgeschädigte überlassen die Reglierung des Unfallschaden der gegnerischen Versicherung und vertrauen schon darauf, dass die Versicherung alle Schäden zahlt. Die anwaltliche Erfahrung zeigt aber, dass gerade bei Unfällen Geschädigte von den Versicherungen mit zu geringen Beträgen abgespeißt werden und die Unfallgeschädigten nicht selten auf Schäden von mehreren hundert oder tausend Euro sitzen bleiben, da sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen eigentlich zustehen. Oder haben Sie schon einmal etwas vom fiktiven Haushaltsführungsschaden, der Ummeldepauschale oder vom Quotenvorrecht gehört? Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass sich die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht oft in Cent und Euro rechnet. Zudem muss die gegnerische Versicherung auch die gesamten Anwaltskosten tragen, wenn diese für die Unfallschäden vollumfänglich einzustehen hat. Zudem sind heute viele Verkehrsteilnehmer verkehrsrechtsschutzversichert, so dass ein Kostenrisiko auch dann nicht für den Mandanten besteht.

Kostenloser Erstkontakt

Ein erstes Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte daher bei jedem Unfall gesucht werden.

Rufen Sie uns doch zeitnah kostenlos und unverbindlich an, damit wir mit Ihnen klären können, wie wir Ihre Probleme lösen können. Sie erreichen Dr. Pott unter: 05231/ 308140.

Fahrerlaubnisrecht

Aber nicht nur bei Unfällen gilt es sich kompetent von einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Wurde der Führerschein beschlagnahmt, droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, waren Drogen mit im Spiel? Auch in diesen Fällen müssen Ihre Rechte als Betroffener effektiv und zügig durchgesetzt werden. Gerade in den Fällen in denen der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine strafrechtliche Verurteilung droht, dürfen keine Kompromisse eingegangen werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott hat in einer Vielzahl von verkehrszivil-, verkehrsstraf- und führerscheinrechtlichen Verfahren Mandanten auf allen Gebieten des Verkehrsrechts kompetent beraten und die Interessen seiner
Mandanten durchsetzen können.

Verkehrsstrafrecht

Symbiose zwischen Verkehrsrecht und Strafrecht Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott aus Detmold ist nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern zugleich auch noch Fachanwalt für Strafrecht.
Die Gebiete Verkehrsrecht und Strafrecht gehen sehr häufig zum Beispiel bei Trunkenheitsfahrten, Verkehrsunfällen mit Verletzten und Toten, Entziehungen der Fahrerlaubnis, Anordnungen von MPU etc. Hand in Hand.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht verfügt Rechtsanwalt Dr. Pott daher gerade auch auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts über besondere Erfahrung und Kenntnisse und kann so die Rechte der Mandanten sehr effizient durchsetzen. Die Materie des Verkehrsstrafrechts birgt viele Fallstricke aber auch Möglichkeiten, die häufig von nicht spezialiserten Rechtsanwälten nicht überblickt werden können. Daher sollten Betroffene auch und gerade auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Kontakt

Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskanzlei RPP Paust & Dr. Platena
Hermannstr. 1
32 756 Detmold

Tel.: 05231/ 308 14 –0

Internet: www.rpp.de
eMail: pott@rpp.de


Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.

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