Fachanwalt für Verkehrsrecht - Detmold

Bußgeldverfahren

Online-Bußgeldcheck!

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?! Wehren Sie sich jetzt effektiv und nutzen Sie die Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid jetzt effektiv und bequem von zu Hause überprüfen. Rechtsanwalt Dr. Pott vertritt seit Jahren Betroffene in Bußgeldverfahren bundesweit. Die Überprüfung des Bußgeldbescheides kann dank Telefon und Email auch ohne einen separaten Besprechungstermin in der Kanzlei erfolgen. Daher ist eine bundesweite Vertretung ohne jede Einschränkung möglich.

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Bußgeld

Bußgeld

Der Gesetzgeber hat Mitwirkung zum 1.1.2009 die Bußgelder empfindlich erhöht. Selbst bei alltäglichen Verstößen drohen Bußgelder von mehreren 100 €.

Zudem drohen im Bußgeldverfahren die Verhängung eines mehrmonatigen Fahrverbotes und die Ahndung mit bis zu sieben Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Viele Rechtsanwälte lassen Bußgeldverfahren als ein Verfahren, in dem man eh nichts für den Mandanten ändern kann, mangels Spezialisierung nebenher laufen. Ihr Motto: Wenig Aufwand, gutes Geld. Dabei ist in Bußgeldverfahren ist für den Mandanten sehr viel zu beachten und zu seinen Gunsten zu bewirken.

In erster Linie ist im Bußgeldverfahren zu überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ergangen ist. Der Bußgeldbescheid ist in formeller und materieller Hinsicht eingehend nach Akteneinsicht zu überprüfen. In einer Vielzahl von Fällen liegen formelle und materiellen Fehler vor, die die Verwaltungsbehörde beziehungsweise das Gericht zu einer Aufhebung des Bußgeldbescheides zwingen.

Selbst wenn der Bußgeldbescheid nicht angreifbar sein sollte, kann für den Mandanten eine Menge getan werden. Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann auch bei einem ansonsten rechtmäßigen Bußgeldbescheid viel für den Mandanten erreichen.

Insbesondere ist zu prüfen, ob ein etwaiges Fahrverbot abgewehrt oder umgewandelt werden kann. Teilweise kann die Bußgeldbehörde das Fahrverbot nicht verhängen, da kein Regelfahrverbot begründet werden kann. Ein Regelfahrverbot kann z.B. vorliegen, wenn ein Augenblicksversagen dargelegt werden kann.

Darüber hinaus muss der Fachanwalt für Verkehrsrecht stets auch die Auswirkungen des Bußgeldbescheides für das Punktekonto des Mandanten berücksichtigen. Nach Einholung eines aktuellen Verkehrszentralregisterauszuges ist zu überprüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Punktekonto geringstmöglich zu belasten.

Derjenige, der gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchte beziehungsweise die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides überprüfen lassen möchte, sollte sich zeitnah mit uns in Verbindung setzen. Rechtsanwalt Dr. Pott überprüft als Fachanwalt für Verkehrsrecht den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten.

Wichtig: Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. Insbesondere gilt nach Zustellung des Bußgeldbescheides für die Einlegung des Einspruchs eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. In Ausnahmefällen kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.

Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.

Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Pott betreute zudem das Verkehrsrechtforum.de. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat sich Dr. Pott auf das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht, und auf die Verkehrsunfallregulierung spezialisiert. Bundesweit vertritt Rechtsanwalt Dr. Pott Mandanten bei Fragen des Führerscheinentzuges z.B. wegen Alkohol oder Drogen im Verkehr, Fahrverboten bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstößen, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Unfallregulierung. Neben seiner Tätigkeit in Detmold, Bielefeld, Paderborn, Lage, Lemgo, Herford, Bad Salzuflen, Horn-Bad Meinberg, Blomberg, Steinheim, wird Dr. Pott bundesweit beauftragt.